Allgemeine Informationen zum Führerschein

Voraussetzungen
Das Mindestalter zum Besitz eines Autoführerscheins beträgt in der Regel 18 Jahre. Es ist aber in der heutigen Zeit schon mit 17 Jahren erlaubt, Auto fahren zu dürfen. Hier ist aber das Fahren nur in Begleitung mit einem Führerscheinbesitzer erlaubt. Dabei muss beachtet werden, dass dieser Begleiter in der Prüfbescheinigung eingetragen sein muss und bis zum 18. Geburtstag des Fahrers beim Fahren dabei sein wird. Der Führerschein hier ist, der so genannte B17-Führerschein. Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass mehr als nur eine Begleitperson in der Prüfbescheinigung eingetragen werden kann.
Um zur Führerscheinprüfung zugelassen zu werden, müssen 14 Doppelstunden für den Theorieteil und 12 Fahrstunden in der Praxis absolviert worden sein.
Für die Anmeldung zur Führerscheinausbildung muss ein Erste Hilfe Kurs, ein biometrisches Passbild, eine aktuelle Ausweiskopie abgegeben werden. Zusätzlich ist ein bestandener Sehtest ebenso wichtig für die Führerscheinausbildung bei zum Beispiel der Foahrschui YURDI.

Phasen der Ausbildung zum Führerschein
Bis zum erfolgreichen Führerscheinabschluss werden bestimmte Phasen von den Prüflingen durchlaufen. Zum einen geht es um die zwei Führerscheinprüfungen, welche die praktische und theoretische Prüfung umfassen.
In 14 Doppelstunden wird der Theorieteil an die Auszubildenden vermittelt. Dies umfasst 12 Doppelstunden Grundstoff und zwei Doppelstunden Zusatzstoff. Für die Praxisprüfung müssen auch 12 Pflichtfahrstunden in Vorfeld erledigt worden sein. Diese Fahrstunden beinhalten fünf Überland-, vier Autobahn- und drei Nachtfahrten. Es ist aber auch möglich, dass vom Prüfling mehr Fahrstunden benötigt und getätigt werden. Mit der Schlüsselzahl 96 kann auch ein schwerer Anhänger an das Auto gehängt werden.
Auch wird mit der Führerscheinklasse B gleichzeitig der L-Führerschein erlangt. Dieser erlaubt es Fahrzeuge für forstwirtschaftliche Zwecke und Mofas zu führen. Daneben stehen auch diverse LKW- (zum Beispiel Klasse C oder CE) und Motorradführerscheine (A1 für Motorräder bis 125er und A2 für große Motorräder).

Informationen Theorie
Es ist nicht ausreichend, das Fahrzeug führen zu können. Jeder Autofahrer muss ein Wissen über die Straßenverkehrsordnung besitzen und zusätzlich muss das richtige Verhalten bei bestimmten Situationen (zum Beispiel bei einem Unfall) den Straßenverkehr betreffend vorhanden sein. Nach Vermittlung aller relevanter Punkte beginnt der Fahrneuling mit der Prüfungsvorbereitung. Dies erfolgt durch Üben von einigen Fragebögen. Im Normalfall haben die Fragenkataloge und Prüfungsbögen mehrere Antworten zur Auswahl. Es ist aber nicht immer nur eine Antwort richtig. Es kann auch vorkommen, dass mehrere oder alle Auswahlmöglichkeiten zur Frage korrekt sind. Daneben können auch Rechenaufgaben enthalten sein, welche die Eintragung einer Zahlt verlangen. In der heutigen Zeit wird die Prüfung nicht mehr auf Papier getätigt, sondern am Computer. Nach der bestandenen Prüfung hat der Prüfling ein Jahr Zeit bis er die praktische machen und bestehen kann. Sollte diese Zeit überschritten sein, muss der Fahranfänger die Theorieprüfung wiederholen.


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